Am 6. Februar 2025 wurde in der NZZ ein Interview von Birgid Schmid mit mir veröffentlicht. Es war polemisch gehalten, brachte manche meiner Thesen zu verkürzt vor und fokussierte vor allem nur auf einen Faktor der Diagnoseninflation. Zuvor war mein Buch “Jenseits der Diagnosen” erschienen, in dem ich 15 Faktoren des Anstiegs psychischer Krankheiten beschreibe, daneben ein Interview im MDR und eines in der WELT.

Kurz nach Erscheinen des NZZ-Artikels bekamen alle meine Arbeitgeber, Weiterbildungsinstitute, bei denen ich beschäftigt bin, inklusive der Psychotherapeutenkammer, Post von Aktivisten, die meiner angeblichen “faschistischen Logik der totalen Auslöschung marginalisierter Gruppen” “das Handwerk legen wollten” und meine Entfernung aus allen meinen Jobs forderten.

Einige Arbeitgeber gaben dem Druck nach, ich verlor Verträge. Kollegen distanzierten sich. Wie diese Aktivisten, die in der Projektion eigener Macht- und Ausgrenzungsbestrebungen aus einem Artikel und den Worten “links”, “woke” und “Frau” in mir eine Figur Ihres Kampfes und einen Beleg der eigenen Rechtschaffenheit sahen. Weder die Gesamtheit meiner Thesen und Veröffentlichungen, meine Arbeit mit schwer psychisch Kranken über 30 Jahre, noch meine Familie spielten für besonders Tolerante irgendeine Rolle.

Ich habe in dieser Zeit viel über Loyalität, Feigheit und Machtstreben gelernt.

A scanned handwritten letter in German discussing mental health issues and a psychological illness, mentioning an interview with Holger Richter and a related article.
Screenshot einer E-Mail mit einer Nachricht an eine Person, in der sie zu einem Thema befragt werden soll, mit einer E-Mail-Adresse und schwarzer Markierung über dem Namen.
Ein formelles Schreiben in deutscher Sprache, das sich gegen die Verwendung bestimmter Einstellungen im psychologischen Beruf positioniert und die Kompetenz bei offiziellen Stellen betont.

Zur Erinnerung:

Dokument der Deutschen Demokratischen Republik mit rotem Diagonalen Strich, Stempel und Text, circa 1976.

Aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit:

“Zersetzungsmaßnahmen”:

Die „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender, sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“;

Die „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Mißerfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen“;

Die „zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive“;

Das „Erzeugen von Mißtrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen“;

„Die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen Organsiationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung“

(Richtlinie 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV). MfS GVS 100/76. BStU ZA BdL 003234, S.47f.)

Vom Hauptschulungsamt der NSDAP wurden die Aufgaben eines Blockwarts 1940 so beschrieben: „Der Hoheitsträger muss sich um alles kümmern. Er muss alles erfahren. Er muss sich überall einschalten.“ Zur politischen Überwachung führte er eine normierte Haushaltskartei, notierte Unmutsäußerungen und das Verhalten bei Beflaggung gab Leumundszeugnisse ab und war allgegenwärtiger Ansprechpartner für Denunziationen.

(Quelle: Wikipedia)

Cancel Culture bezeichnet das gesellschaftliche Phänomen, bei dem Einzelpersonen oder Gruppen versuchen, Personen, Unternehmen oder Organisationen aus dem öffentlichen Diskurs oder dem sozialen Umfeld auszuschließen („zu canceln“), weil deren Handlungen oder Aussagen als inakzeptabel, beleidigend oder moralisch verwerflich wahrgenommen werden, ohne dass diese gegen ein Gesetz verstoßen hätten.

Es gibt einen expliziten Aufruf zur sozialen oder wirtschaftlichen Sanktion (z. B. Boykott, Jobverlust, Veranstaltungsabsage).

Der Fokus liegt nicht nur auf Kritik, sondern auf Angriffen gegen die Person und auf dem Ausschluss aus der Öffentlichkeit.

Das Ziel ist oft eine moralische oder politische "Säuberung" des Diskurses.

Es gibt Druck auf Unternehmen oder Institutionen, sich zu distanzieren.

Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

Am 10. Februar 2026, ein Jahr später, erschien in der NZZ ein Gastkommentar von mir, der dieses Thema des Gefühlsrechts aufgreift: “Ich fühle, also darf ich - das neue Gefühlsrecht”